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   BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91   

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https://dejure.org/1992,17095
BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91 (https://dejure.org/1992,17095)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 13 RJ 57/91 (https://dejure.org/1992,17095)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 57/91 (https://dejure.org/1992,17095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch - Alkoholsucht - Entwöhnungsbehandlung - Übergangseinrichtung - medizinische Maßnahme - Prognose - Erfolgsaussichten

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91

    Rehabilitation Suchtkranker psycho-therapeutische Betreuung als medizinische

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91
    Zuzustimmen ist dem LSG darin, daß als Grundlage für den Erstattungsanspruch des Klägers § 104 SGB X in Betracht kommt (vgl ua BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2 mwN).

    Die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger ist demgegenüber nicht dadurch ausgeschlossen, daß eine Maßnahme neben der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit möglicherweise noch andere Ergebnisse, insbesondere eine Eingliederung in die Gesellschaft (§ 1 Abs. 1 Reha-AnglG) bewirkt (siehe dazu BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91
    Aus dem Blickwinkel des verfolgten Ziels scheidet eine Zuständigkeit für die Rehabilitation von vornherein als nicht zweckgerecht aus, wenn diese allein auf die Gesundung des Versicherten gerichtet ist oder lediglich dazu dienen soll, den Versicherten vor weiterem Abgleiten zu bewahren, ohne daß Aussicht besteht, seine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen (BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat auch bereits mehrfach entschieden, daß solche stabilisierenden Maßnahmen ebenfalls zu den medizinischen Leistungen zu rechnen sind, selbst wenn sie nicht unter Anordnung, Leitung oder Überwachung eines Arztes stehen (BSG, Urteil vom 12. September 1990 5 RJ 42/89 SozSich 1991, 286; BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91

    Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für Unterbringung in

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91
    Da es sich insoweit um Prognosen handelt, kommt es darauf an, ob nach den im Zeitpunkt der Einleitung der Maßnahme und während der Dauer ihrer Durchführung jeweils erkennbaren Tatsachen die Folgerung gerechtfertigt ist, daß eine Chance besteht, das Ziel der Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erreichen (BSG, Urteil vom 23. April 1992 13 RJ 27/91 mwN).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie Teil eines zusammenhängenden Behandlungskonzepts sind, das sinnvollerweise in einer Hand liegen muß und einheitlich zu organisieren ist (BSG, Urteil vom 23. April 1992 13 RJ 27/91 ...).

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 12/90

    Zu den Erfordernissen des Antrags und der Zustimmung des Rehabilitanden gemäß

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91
    stellt lediglich einen Ergänzungsantrag dar, der für die Verpflichtungen der Beklagten zur Gewährung der Rehabilitation im vorliegenden Fall keine entscheidende Bedeutung hat (siehe zur Bedeutung des Grundantrags und des Ergänzungsantrags BSG SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3 sowie BSGE 57, 157 [BSG 02.10.1984 - 5b RJ 106/83]).
  • BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 106/83

    Vorrang der Rehabilitation vor Rente

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91
    stellt lediglich einen Ergänzungsantrag dar, der für die Verpflichtungen der Beklagten zur Gewährung der Rehabilitation im vorliegenden Fall keine entscheidende Bedeutung hat (siehe zur Bedeutung des Grundantrags und des Ergänzungsantrags BSG SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3 sowie BSGE 57, 157 [BSG 02.10.1984 - 5b RJ 106/83]).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 42/89

    Sozialtherapeutisches Übergangswohnheim - Rehabilitationsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat auch bereits mehrfach entschieden, daß solche stabilisierenden Maßnahmen ebenfalls zu den medizinischen Leistungen zu rechnen sind, selbst wenn sie nicht unter Anordnung, Leitung oder Überwachung eines Arztes stehen (BSG, Urteil vom 12. September 1990 5 RJ 42/89 SozSich 1991, 286; BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 29.11.2006 - L 13 KN 12/06

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Gewährung einer Umschulung

    Stets ist hierbei zu prüfen, durch welche Art und Weise der Rehabilitation wirtschaftlich und sparsam ein Erfolg herbeigeführt werden kann (BSG, Urteil vom 08.10.1992, Az.: 13 RJ 57/91; KassKomm-Niesel § 13 SGB VI Rdnr.15).

    Der Rentenversicherungsträger hat zu prüfen, welche von mehreren in Frage kommenden Rehabilitationsleistungen bei angemessenem Mittelaufwand am wirksamsten ist und damit auch so zeitnah wie möglich einen Rehabilitationserfolg erwarten lässt (BSG, Urteil vom 08.10.1992, Az.: 13 RJ 57/91; zum Wirtschaftlichkeitsgebot vgl. auch § 12 SGB V).

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 49/93

    Erstattung von Kosten der Nachbetreuung nach einer medizinischen Maßnahme zur

    Hierzu hat das BSG bereits mehrfach entschieden, daß zu dem Katalog medizinischer Maßnahmen auch Nachsorgebehandlungen gehören, selbst wenn daran ein Arzt nicht unmittelbar mitwirkt, weil der Begriff der "medizinischen Leistung zur Rehabilitation" nicht auf ärztliche Tätigkeit verweist, sondern auf das Ziel, einen körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden durch geeignete Maßnahmen zu bessern oder zu beheben (vgl BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; SozR 2200 § 1237 Nr. 21; BSGE 66, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - BSGE 68, 167 = SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 57/91 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 3837/15

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Höherqualifizierung nach

    Die Maßnahme wäre alsdann nicht geeignet gewesen (vgl. hierzu BSG, Urteil 8. Oktober 1992 - 13 RJ 57/91 - ), und zwar weder unter dem Gesichtspunkt der angestrebten beruflichen Eingliederung noch unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 13 Abs. 1 Satz 1 SGB VI).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - L 1 SO 151/10

    Unterbringung eines suchtabhängigen Versicherten im Betreuten Wohnen als

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie Teil eines zusammenhängenden Behandlungskonzepts sind, das sinnvollerweise in einer Hand liegen muss und einheitlich zu organisieren ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 08.10.1992 - 13 RJ 57/91 -, Juris).
  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 50/90

    Erstattungsanspruch - medizinische Maßnahme zur Rehabilitation

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, daß der Aufgabenkreis der Rentenversicherungsträger im Bereich der Rehabilitation durch das Ziel der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bestimmt wird (SozR 3-2200 § 1236 Nrn 3 und 4, § 1237 Nr. 2, Urteile vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 20/90 - und - 13/5 RJ 12/90 - sowie vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 57/91 -).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 53/91

    Rehabilitation Suchtkranker - Drogenentwöhnungsbehandlung in einer

    Bei Maßnahmen wie der vorliegenden, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, muß - wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat -(Urteile vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 57/91 -), die Erforderlichkeit ebenso wie die Eignung außerdem in gewissen Abständen überprüft werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 R 1360/22
    Es ist zu prüfen, welche Leistung sich anbietet und inwieweit die gewählte diejenige ist, die bei angemessenem Mittelaufwand am wirksamsten ist und damit auch so zeitnah wie möglich einen Erfolg erwarten lässt (vgl. BSG Urteil vom 08.10.1992 - 13 RJ 57/91 -, Juris).
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